Magazin zu Stgw. 90 / SIG 550
- 30-Schuss
- Ohne Nocken fürs „Zusammensetzten“ der Magazine
Für die Auslieferung dieser Magazine benötigen wir folgenden Unterlagen:
- Ausnahmebewilligung mit der die passende Waffe erworben worden ist.
- Besitzbestätigung, dass die passende Waffe nach altem Recht erworben worden ist.
- Dienstbüchleins, worin steht, dass diese Waffe nach dem Ende des Armeedienst in Privatbesitz übernommen worden ist.




