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Zurück zum ShopSie haben Fragen rund um den Erwerb, die Verwendung, den Transport oder die sichere Aufbewahrung von Waffen?
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Themen rund um das Waffenrecht.
Das Antragsformular für den WES (Klick HIER) zusammen mit einer Kopie Ihrer ID oder Ihres Reisepasses (Aufenthaltsbewilligung bei Ausländern) bei der zuständigen Abteilung Ihrer Wohngemeinde einreichen.
Achtung! Dieses Vorgehen setzt voraus, dass Sie im Kanton Zürich wohnhaft sind. In allen anderen Kantonen gibt es eine zentrale Stelle der Kantonspolizei, die für Waffenbelange zuständig ist. Eine Auflistung sämtlicher kantonaler Waffenbüros finden Sie (Klick HIER)
Antragsformular für ABK (Klick HIER) zusammen mit einer Kopie Ihrer ID oder Ihres Reisepasses (Aufenthaltsbewilligung bei Ausländern) bei der zuständigen Abteilung der Kantonspolizei einreichen. Eine Auflistung sämtlicher kantonaler Waffenbüros finden Sie (Klick HIER)
Für Waffensammler sind zusätzlich ein aktuelles Verzeichnis aller „verbotenen“ Waffen gemäss Art. 28e WG, die sich bereits in Ihrem Besitz befinden, sowie ein Konzept zur sicheren Aufbewahrung der Waffen einzureichen.
Vorlage Sicherheitskonzept KT Zürich: (Klick HIER)
Sie haben Ihre Bewilligung erhalten. Diese berechtigt Sie, innerhalb von 6 Monaten die bewilligte Anzahl (max. 3 Waffen) zu erwerben.
Die Waffen müssen beim selben Veräusserer und zum selben Zeitpunkt bezogen werden!
Sobald die gewünschte Waffe bzw. die gewünschten Waffen auf der Bewilligung eingetragen sind, gilt die Bewilligung als eingelöst. Um in Zukunft weitere Waffen erwerben zu können, muss eine neue Bewilligung beantragt werden.
Falls Sie gerne persönlich vorbeikommen möchten, bitten wir Sie, alle drei Exemplare Ihrer Bewilligung, die Sie erhalten haben, sowie einen gültigen Ausweis mitzubringen. Bitte füllen Sie vorab keine Felder aus.
Falls Sie Ihre Waffe nach Hause geliefert haben möchten, ändert sich die Vorgehensweise. Wir bitten Sie, uns Ihre Bewilligung im Original zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweises per Post an die folgende Adresse zu senden. Bitte unterschreiben Sie vorab alle drei Exemplare der Bewilligung an der dafür vorgesehenen Stelle.
Pro Waffe wird eine Unterschrift benötigt!
Bitte füllen Sie keine weiteren Felder der Bewilligung aus.
Adresse für Briefpost:
Kurt Zimmermann
Postfach 38
8180 Bülach
Wir füllen die drei Exemplare der Bewilligung mit den entsprechenden Waffendaten aus. Sie erhalten als Erwerber eines dieser Exemplare zurück. Wir als Veräusserer behalten ein zweites Exemplar für unsere Unterlagen. Das dritte Exemplar wird von uns an das kantonale Waffenbüro in Zürich weitergeleitet.
Auch bei einem ausserkantonalen Kauf erfolgt die Meldung zunächst an das kantonale Waffenbüro in Zürich. Von dort wird sie anschliessend an das zuständige Waffenbüro Ihres Wohnkantons weitergeleitet.
Mit Ihrem Exemplar müssen Sie nichts Weiteres unternehmen. Bitte beachten Sie lediglich die Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.
Spätestens fünf Jahre nach Erteilung der Ausnahmebewilligung sind fünf Schiessen an verschiedenen Tagen nachzuweisen. Nach weiteren fünf Jahren ist dieser Nachweis erneut zu erbringen. (Art. 13e WV) Als Nachweis gelten beispielsweise auch das «Feldschiessen» oder das «Obligatorische Programm».
Der Schiessnachweis ist nur nach fünf und zehn Jahren erforderlich. Danach entfällt diese Pflicht.
Wichtig! Dies betrifft nur „verbotene“ Waffen welche mit ABK Sportschütze erworben wurden! (WES und ABK Sammler-Waffen sind von dieser Regelung ausgenommen.)
Für den Kauf einer Vertragswaffe benötigen wir die folgenden Unterlagen von Ihnen. Bitte stellen Sie uns diese per E-Mail an info@waffenzimmi.ch zu oder laden Sie diese gleich im Bestellungsablauf im Onlineshop hoch.
Dieses Vorgehen bezieht sich auf eine Onlinebestellung mit Postversand. Bei einer Abholung müssen vorab keine Unterlagen eingereicht werden. Bitte bringen Sie Ihre Dokumente bei Ihrem Besuch einfach mit.
Für den Kauf von Munition benötigen wir die folgenden Unterlagen von Ihnen. Bitte stellen Sie uns diese per E-Mail an info@waffenzimmi.ch zu oder laden Sie diese gleich im Bestellungsablauf im Onlineshop hoch.
Für den Kauf von Pyroartikeln benötigen wir die folgenden Unterlagen von Ihnen. Bitte stellen Sie uns diese per E-Mail an info@waffenzimmi.ch zu oder laden Sie diese gleich im Bestellungsablauf im Onlineshop hoch.
Ausgefüllte und unterschriebene Verwender-Erklärung zum Bezug von Notsignalmitteln der Kategorie P1 (Klick: HIER)
Angehörigen aus folgenden Staaten ist der Erwerb grundsätzlich verboten, auch wenn diese über eine Niederlassungsbewilligung „C“ verfügen: Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegovina, Kosovo, Nordmazedonien, Serbien, Sri Lanka und Türkei. Die kantonal zuständige Behörde kann Ausnahmen bewilligen. Eine Auflistung sämtlicher kantonalen Waffenbüros finden Sie HIER.
Für ausländische Staatsangehörige, welche über eine Niederlassungsbewilligung „C“ verfügen und nicht aus einem jener Staaten stammen, gelten die gleichen Erwerbssvoraussetzungen wie für Schweizer.
Ausländer, die keine Niederlassungsbewilligung „C“ besitzen, benötigen auch für den Erwerb von Vertragswaffen (inkl. Luftdruckwaffen!) die grundsätzlich von der Bewilligungspflicht befreit sind, einen WES.
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